Zugegeben ein ziemlich provokanter Titel. Im Kern trifft er aber wohl die Einstellung eines Ehepaares, dass gegen einen Bolzplatz in Osnabrück geklagt hatte. Den Platz kenne ich gut, dort bin ich als Kind schon hin und wieder mit meinem Fahrrad vorbeigefahren – 20 Jahre muss er sicherlich schon bestehen.
Rund um den Bolzplatz ist ein Gitter montiert, um die Bälle der spielenden Kinder und Jugendlichen zu fangen. Dieses Gitter war Stein des Anstoßes, denn das klagende Paar fühlte sich vom Geräusch gestört, wenn Bälle das Gitter trafen.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat nun entschieden, dass der Platz weichen muss. Grundlage hierfür war keineswegs der Lärm, sondern der (fehlende) Bebauungsplan. Das entsprechende Gebiet wurde nach einem Ortstermin als reines Wohngebiet eingestuft und daher ist laut dem Gericht dort keine Nutzung mit einem Bolzplatz zulässig.
Interessantes Detail am Rand:
Direkt neben dem Bolzplatz liegt die Bahnlinie Köln-Osnabrück, die von so gut wie jedem Zug benutzt wird, der aus Richtung Ruhrgebiet in Richtung Bremen/Hamburg unterwegs ist – und das Tag und Nacht. Ein paar Meter weiter findet sich eine vielbefahrene Straße an der unter anderem eine Arztpraxis und ein Schlecker ansässig sind. Klingt für mich irgendwie so gar nicht nach einem reinen Wohngebiet.
Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass sich bei solchen Problemen von Anwohnern mit tatsächlichem oder vermeintlichem Lärm immer ein Konsens mit den Nutzern von Bolz- und Spielplätzen finden wird. Das sich wie in diesem Fall einzelne Anwohner gegen ein Stück soziale Lebensqualität für Heranwachsende durchsetzen können ist mehr als schade…
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